Assistenz & Assistenzbogen

Sie brauchen Hilfe im Alltag bei unseren Veranstaltungen?
Kein Problem!
Unsere geschulten Assistenz-Kräfte können Ihnen helfen.

Zum Beispiel bei den Medikamenten oder bei der Pflege.
Manches dürfen unsere Assistenz-Kräfte nicht,
weil Sie keine Fach-Kräfte sind.
Wir bestellen dann gerne einen Pflege-Dienst für Sie.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch an,
wenn Sie zusätzlich eine Nacht-Wache benötigen.

Alle wichtigen Informationen zur Assistenz

Welche Aufgaben übernimmt die Assistenz?

Unsere Assistenten sind speziell geschult und unterstützen und begleiten Sie gerne bei folgenden Tätigkeiten:

  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Seminarinhalten
  • Hilfe zur Orientierung in den Gebäuden
  • Schneiden und Anreichen der Mahlzeiten
  • Unterstützung bei Ausflügen
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Vergabe von Medikamenten *
  • Waschen und Duschen
  • Wecken
  • Zahnpflege

* Bei der Vergabe von Medikamenten (hier wird dringend eine ärztlich unterschriebene Medikamentenverordnung benötigt)

Welche Aufgaben übernimmt unsere Assistenz nicht?

Unsere Assistenzkräfte sind geschulte ehrenamtliche Personen.

Es sind jedoch in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte.
Daher dürfen unsere Assistenzkräfte gewisse Sachen nicht ausführen.
Wie zum Beispiel die Wundversorgung, das Spritzen bei Diabetes oder die Versorgung von Kathetern.

Diese Art der Unterstützung nennt man Behandlungspflege.

Sie benötigen Behandlungspflege?

Bitte teilen Sie uns dies unbedingt bereits bei der Anmeldung mit.
Wir benötigen in diesem Fall genaue Angaben über die Art und den Umfang der Behandlungspflege.
Wir benötigen außerdem eine gesetzliche Verordnung Ihres Arztes.
Erst wenn wir die Verordnung vorliegen haben, können wir eine Behandlungspflege für Sie planen.
Wir arbeiten mit eigenen Fachkräften oder örtlichen Pflegediensten zusammen.
Gerne besprechen wir ob eine Übernahme Ihrer Behandlungspflege möglich ist.

Ist in jedem Seminar eine Assistenzkraft?

Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:

Wenn keine Person aus dem Seminar eine Assistenz angemeldet hat, planen wir auch keine Assistenz ein.
Wir gehen dann davon aus, dass all unsere Teilnehmenden selbständig sind und ohne Unterstützung zurechtkommen.
Auch wenn Sie nur jemanden brauchen der das Zähneputzen übernimmt oder lediglich eine Tablette vergibt, muss unbedingt eine Assistenz angemeldet werden.

Was ist eine Nachtwache?

Eine Nachtwache ist die ganze Nacht wach und kann Sie während der Nacht unterstützen.

Wichtig:
Nur wenn Sie bei der Anmeldung angeben, dass Sie eine Nachtwache benötigen, planen wir eine Nachtwache ein.

Wenn Sie Unterstützung während der Nacht brauchen, benötigen wir genaue Angaben über die Art und den Umfang der benötigen Hilfen. Beispielsweise, wenn Sie in der Nacht Unterstützung bei Toilettengängen oder regelmäßiger nächtlicher Unruhe benötigen.
Unsere Assistenzkräfte schlafen ebenfalls im Tagungshaus. Im Notfall(fett) können sie kontaktiert werden. Wenn Sie wissen, dass sie jede Nacht Unterstützung brauchen, buchen Sie bitte eine Nachtwache.

Hinweis:
Wenn Sie eine Nachtwache benötigen, können Sie kein Doppelzimmer buchen. Damit andere Teilnehmende in der Nacht nicht geweckt werden.
Es sei denn, Sie reisen mit jemandem gemeinsam im Doppelzimmer an.

Kosten für Assistenz oder Nachtwache

Wenn Sie von uns eine Seminar-Assistenz oder Nachtwache benötigen, müssen Sie mehr Geld bezahlen.

Die genauen Kosten für eine Assistenz oder eine Nachtwache finden Sie immer in den Angeboten.

Seminare, die 3 Tage stattfinden, kosten mit Übernachtung und Verpflegung:
445 Euro mit Assistenz-Bedarf im Doppel-Zimmer
Nachtwachen Zuschlag: 20 Euro pro Nacht

Seminare, die 5 Tage stattfinden, kosten mit Übernachtung und Verpflegung:
830 Euro mit Assistenz-Bedarf im Doppel-Zimmer
Nachtwachen Zuschlag: 20 Euro pro Nacht

Kann ich meine eigene Assistenzkraft mitbringen?

Sie dürfen Ihre eigene Assistenzkraft sehr gerne mitbringen.

Ihre eigene Assistenzkraft kennt Sie in der Regel besser und ist Ihnen vertrauter.

Eine eigene Assistenzkraft, reist bei uns kostenfrei unter folgenden Bedingungen mit:

  • Sie benötigen Assistenz bei der Betreuung und Pflege
  • Ihre eigene Assistenzkraft unterstützt Sie während der Veranstaltung
  • Es wird keine weitere Assistenz durch die geschulten Assistenzkräfte der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH benötigt

Unterbringung im Tagungshaus:

  • Wir planen Ihre eigene Assistenzkraft mit einer anderen Assistenzkraft im Doppelzimmer ein.
  • Sollte Ihre eigene Assistenzkraft ein Einzelzimmer wünschen, so wird dies mit 20€ pro Nacht in Rechnung gestellt.

Wann reist ihre eigene Assistenzkraft nicht kostenfrei mit?

  • Sie sind eigentlich selbständig und benötigen keine Unterstützung
  • Sie bekommen beispielsweise nur Medikamente ausgegeben und benötigen geringfügig Hilfe bei der Tagesstruktur

In diesem Fall dürfen Sie trotzdem gerne Ihre eigene Assistenzkraft mitbringen, sie erhält jedoch von uns eine ganz normale Seminarrechnung.

Wichtig: Sie benötigen neben Ihrer eigenen Assistenzkraft eine Nachtwache? Diese können Sie kostenpflichtig hinzubuchen.

Sie benötigen Assistenz? Wir benötigen einen Assistenzbogen!

Den Assistenzbogen bekommen Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zugeschickt.
Diesen finden Sie auch hier auf unserer Homepage als beschreibbares Dokument.

Wir benötigen den Assistenzbogen, um den Unterstützungsbedarf einschätzen zu können.
Entsprechend planen wir unsere Assistenzkräfte in die Seminare ein.
Bitte füllen Sie den Assistenzbogen daher möglichst genau aus.

Den ausgefüllten Assistenzbogen schicken Sie uns spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn zu. Sie können den Bogen digital ausfüllen und uns diesen über unseren sicheren Dateitransfer zukommen lassen.

Sie wünschen eine Speicherung des Assistenzbogens, um diesen nicht jedes Jahr neu ausfüllen zu müssen?
Mit Ihrer Einwilligung unserer Datenschutzerklärung und Zusendung des Bogens, erklären Sie sich bereit, dass wir den Bogen auch nach der Veranstaltung für weitere  Veranstaltungen nutzen dürfen. Für die Folgejahre bekommen Sie dann einen Bogen zur Bestätigung der Aktualität des uns vorliegenden Assistenzbogens zugeschickt. Das Dokument zur Bestätigung der Aktualität finden Sie hier.

Nur wenn die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, können wir Ihnen eine Assistenzkraft zur Seite stellen.

Wichtig! Die Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung finden Sie im Assistenzbogen auf den Seiten 12-13.
Oder hier separat als beschreibbares Dokument zum Download.

Die Einverständniserklärung muss zwingend von der gesetzlichen Betreuung der teilnehmenden Person mit Ort und Datum unterschrieben werden und bei Seminarbeginn vorliegen!

Auch wenn der Bogen digital ausgefüllt wurde!

Wichtig! Die Medikamentenverordnung

Die Medikamentenverordnung ist unsere rechtliche Grundlage, damit ehrenamtliche Assistenzkräfte die Medikamente vergeben dürfen.

Die Vollständigkeit und Aktualität der Verordnung ist daher zwingend erforderlich. Ansonsten sind wir nicht befugt die Medikamente zu vergeben.

Bitte achten Sie daher unbedingt auf die nachfolgenden Hinweise zur Medikamentenverordnung:

  • Die Medikamentenverordnung muss spätestens bei Anreise zum Seminar vorliegen
  • Die Verordnung darf zum Zeitpunkt des Seminars nicht älter als 4 Wochen sein
  • Die Verordnung ist nur gültig, wenn sie von einem Arzt unterschrieben wurde
  • Die Bedarfsmedikation muss gesondert aufgeführt werden

Hinweis: alle Mittel (Salben, Tabletten etc.) die nicht auf der Medikamentenverordnung stehen, dürfen von uns nicht verabreicht werden.

Assistenzbogen, Einverständnis & Sicherer Dateitransfer

Hier können Sie sich den Assistenzbogen und die Einverständniserklärung als separate Datei herunterladen. Sie finden ebenfalls das Dokument zur Bestätigung eines bereits eingereichten Assistenzbogens. Sie müssen den Bogen nicht jedes Jahr neu ausfüllen.

Sie können einen vorliegenden Bogen auf seine Aktualität  in den zwei folgenden Kalenderjahren bestätigen, wenn sich nichts am Bedarf geändert hat. Nutzen Sie hierfür das aufgeführte Formular.

Die Einverständniserklärung befindet sich auch auf den Seiten 12-13 im Assistenzbogen. Sie müssen uns diese nur einmal einreichen.

Sie können die Einverständniserklärung separat an die gesetzliche Betreuung versenden.

Über unseren sicheren Dateitransfer können Sie und die gesetzliche Betreuung uns die jeweiligen Unterlangen dann ganz einfach und verschlüsselt zukommen lassen.

So einfach geht's

1

Assistenzbogen herunterladen & ausfüllen

Laden Sie den Assistenzbogen herunter und füllen Sie ihn digital aus. Speichern Sie ihn ab, damit Sie Ihn in den Folgejahren kontrollieren oder anpassen können.

2

Einverständnis­erklärung unterzeichnen lassen

Die gesetzliche Betreuung unterzeichnet die Einverständniserklärung — direkt im Bogen oder als separates Einzeldokument.

3

Bogen über den sicheren Dateitransfer senden

Übermitteln Sie uns den Assistenzbogen datenschutzkonform über den sicheren Datentransfer. Die Einverständniserklärung kann parallel von der gesetzlichen Betreuung hochgeladen werden.

4

Im Folgejahr: Aktualität bestätigen

Kein Neuausfüllen nötig! Die gesetzliche Betreuung kann zwei Jahre lang die Aktualität des Bogens bestätigen und sendet uns diese über den sicheren Datentransfer zu.