Alle wichtigen Informationen zur Assistenz
Welche Aufgaben übernimmt die Assistenz? ▼
Unsere Assistenten sind speziell geschult und unterstützen und begleiten Sie gerne bei folgenden Tätigkeiten:
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei Seminarinhalten
- Hilfe zur Orientierung in den Gebäuden
- Schneiden und Anreichen der Mahlzeiten
- Unterstützung bei Ausflügen
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Vergabe von Medikamenten *
- Waschen und Duschen
- Wecken
- Zahnpflege
* Bei der Vergabe von Medikamenten (hier wird dringend eine ärztlich unterschriebene Medikamentenverordnung benötigt)
Welche Aufgaben übernimmt unsere Assistenz nicht? ▼
Unsere Assistenzkräfte sind geschulte ehrenamtliche Personen.
Es sind jedoch in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte.
Daher dürfen unsere Assistenzkräfte gewisse Sachen nicht ausführen.
Wie zum Beispiel die Wundversorgung, das Spritzen bei Diabetes oder die Versorgung von Kathetern.
Diese Art der Unterstützung nennt man Behandlungspflege.
Sie benötigen Behandlungspflege? ▼
Bitte teilen Sie uns dies unbedingt bereits bei der Anmeldung mit.
Wir benötigen in diesem Fall genaue Angaben über die Art und den Umfang der Behandlungspflege.
Wir benötigen außerdem eine gesetzliche Verordnung Ihres Arztes.
Erst wenn wir die Verordnung vorliegen haben, können wir eine Behandlungspflege für Sie planen.
Wir arbeiten mit eigenen Fachkräften oder örtlichen Pflegediensten zusammen.
Gerne besprechen wir ob eine Übernahme Ihrer Behandlungspflege möglich ist.
Ist in jedem Seminar eine Assistenzkraft? ▼
Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:
Wenn keine Person aus dem Seminar eine Assistenz angemeldet hat, planen wir auch keine Assistenz ein.
Wir gehen dann davon aus, dass all unsere Teilnehmenden selbständig sind und ohne Unterstützung zurechtkommen.
Auch wenn Sie nur jemanden brauchen der das Zähneputzen übernimmt oder lediglich eine Tablette vergibt, muss unbedingt eine Assistenz angemeldet werden.
Was ist eine Nachtwache? ▼
Eine Nachtwache ist die ganze Nacht wach und kann Sie während der Nacht unterstützen.
Wichtig:
Nur wenn Sie bei der Anmeldung angeben, dass Sie eine Nachtwache benötigen, planen wir eine Nachtwache ein.
Wenn Sie Unterstützung während der Nacht brauchen, benötigen wir genaue Angaben über die Art und den Umfang der benötigen Hilfen. Beispielsweise, wenn Sie in der Nacht Unterstützung bei Toilettengängen oder regelmäßiger nächtlicher Unruhe benötigen.
Unsere Assistenzkräfte schlafen ebenfalls im Tagungshaus. Im Notfall(fett) können sie kontaktiert werden. Wenn Sie wissen, dass sie jede Nacht Unterstützung brauchen, buchen Sie bitte eine Nachtwache.
Hinweis:
Wenn Sie eine Nachtwache benötigen, können Sie kein Doppelzimmer buchen. Damit andere Teilnehmende in der Nacht nicht geweckt werden.
Es sei denn, Sie reisen mit jemandem gemeinsam im Doppelzimmer an.
Kosten für Assistenz oder Nachtwache ▼
Wenn Sie von uns eine Seminar-Assistenz oder Nachtwache benötigen, müssen Sie mehr Geld bezahlen.
Die genauen Kosten für eine Assistenz oder eine Nachtwache finden Sie immer in den Angeboten.
Seminare, die 3 Tage stattfinden, kosten mit Übernachtung und Verpflegung:
445 Euro mit Assistenz-Bedarf im Doppel-Zimmer
Nachtwachen Zuschlag: 20 Euro pro Nacht
Seminare, die 5 Tage stattfinden, kosten mit Übernachtung und Verpflegung:
830 Euro mit Assistenz-Bedarf im Doppel-Zimmer
Nachtwachen Zuschlag: 20 Euro pro Nacht
Kann ich meine eigene Assistenzkraft mitbringen? ▼
Sie dürfen Ihre eigene Assistenzkraft sehr gerne mitbringen.
Ihre eigene Assistenzkraft kennt Sie in der Regel besser und ist Ihnen vertrauter.
Eine eigene Assistenzkraft, reist bei uns kostenfrei unter folgenden Bedingungen mit:
- Sie benötigen Assistenz bei der Betreuung und Pflege
- Ihre eigene Assistenzkraft unterstützt Sie während der Veranstaltung
- Es wird keine weitere Assistenz durch die geschulten Assistenzkräfte der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH benötigt
Unterbringung im Tagungshaus:
- Wir planen Ihre eigene Assistenzkraft mit einer anderen Assistenzkraft im Doppelzimmer ein.
- Sollte Ihre eigene Assistenzkraft ein Einzelzimmer wünschen, so wird dies mit 20€ pro Nacht in Rechnung gestellt.
Wann reist ihre eigene Assistenzkraft nicht kostenfrei mit?
- Sie sind eigentlich selbständig und benötigen keine Unterstützung
- Sie bekommen beispielsweise nur Medikamente ausgegeben und benötigen geringfügig Hilfe bei der Tagesstruktur
In diesem Fall dürfen Sie trotzdem gerne Ihre eigene Assistenzkraft mitbringen, sie erhält jedoch von uns eine ganz normale Seminarrechnung.
Wichtig: Sie benötigen neben Ihrer eigenen Assistenzkraft eine Nachtwache? Diese können Sie kostenpflichtig hinzubuchen.
Sie benötigen Assistenz? Wir benötigen einen Assistenzbogen! ▼
Den Assistenzbogen bekommen Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zugeschickt.
Diesen finden Sie auch hier auf unserer Homepage als beschreibbares Dokument.
Wir benötigen den Assistenzbogen, um den Unterstützungsbedarf einschätzen zu können.
Entsprechend planen wir unsere Assistenzkräfte in die Seminare ein.
Bitte füllen Sie den Assistenzbogen daher möglichst genau aus.
Den ausgefüllten Assistenzbogen schicken Sie uns spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn zu. Sie können den Bogen digital ausfüllen und uns diesen über unseren sicheren Dateitransfer zukommen lassen.
Sie wünschen eine Speicherung des Assistenzbogens, um diesen nicht jedes Jahr neu ausfüllen zu müssen?
Mit Ihrer Einwilligung unserer Datenschutzerklärung und Zusendung des Bogens, erklären Sie sich bereit, dass wir den Bogen auch nach der Veranstaltung für weitere Veranstaltungen nutzen dürfen. Für die Folgejahre bekommen Sie dann einen Bogen zur Bestätigung der Aktualität des uns vorliegenden Assistenzbogens zugeschickt. Das Dokument zur Bestätigung der Aktualität finden Sie hier.
Nur wenn die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, können wir Ihnen eine Assistenzkraft zur Seite stellen.
Wichtig! Die Einverständniserklärung ▼
Die Einverständniserklärung finden Sie im Assistenzbogen auf den Seiten 12-13.
Oder hier separat als beschreibbares Dokument zum Download.
Die Einverständniserklärung muss zwingend von der gesetzlichen Betreuung der teilnehmenden Person mit Ort und Datum unterschrieben werden und bei Seminarbeginn vorliegen!
Auch wenn der Bogen digital ausgefüllt wurde!
Wichtig! Die Medikamentenverordnung ▼
Die Medikamentenverordnung ist unsere rechtliche Grundlage, damit ehrenamtliche Assistenzkräfte die Medikamente vergeben dürfen.
Die Vollständigkeit und Aktualität der Verordnung ist daher zwingend erforderlich. Ansonsten sind wir nicht befugt die Medikamente zu vergeben.
Bitte achten Sie daher unbedingt auf die nachfolgenden Hinweise zur Medikamentenverordnung:
- Die Medikamentenverordnung muss spätestens bei Anreise zum Seminar vorliegen
- Die Verordnung darf zum Zeitpunkt des Seminars nicht älter als 4 Wochen sein
- Die Verordnung ist nur gültig, wenn sie von einem Arzt unterschrieben wurde
- Die Bedarfsmedikation muss gesondert aufgeführt werden
Hinweis: alle Mittel (Salben, Tabletten etc.) die nicht auf der Medikamentenverordnung stehen, dürfen von uns nicht verabreicht werden.