Medikamentenverordnung

Die Medikamentenverordnung ist unsere rechtliche Grundlage, damit ehrenamtliche Assistenzkräfte die Medikamente vergeben dürfen.

Die Vollständigkeit und Aktualität der Verordnung ist daher zwingend erforderlich. Ansonsten sind wir nicht befugt die Medikamente zu vergeben.

Bitte achten Sie daher unbedingt auf die nachfolgenden Hinweise zur Medikamentenverordnung:

  • Die Medikamentenverordnung muss spätestens bei Anreise zum Seminar vorliegen
  • Die Verordnung darf zum Zeitpunkt des Seminars nicht älter als 4 Wochen sein
  • Die Verordnung ist nur gültig, wenn sie von einem Arzt unterschrieben, wurde
  • Die Aufführung der Bedarfsmedikation muss gesondert aufgeführt werden

Zuletzt aktualisiert am 20.02.2026 von Hermann Holz.

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