Allgemeines Gleichbehandlungs­gesetz (AGG)

Da Diskriminierung am Arbeitsplatz leider immer noch häufig vorkommt, hat der Gesetzgeber, zum Schutz von Arbeitnehmer:innen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, welches am 18. August 2006 in Kraft getreten ist.

Erstmalig entstand dadurch ein Gesetz, was die Arbeitnehmer:innen vor einer Diskriminierung aus diversen Gründen schützen soll. In dieser Schulung erfahren Sie, welche Rechte sich für Sie daraus ergeben und was das AGG genau schützt.

Gesetzliche Grundlagen

  • AGG § 1 - Ziel des Gesetzes
  • Was versteht das AGG unter Benachteiligung?
  • Was versteht das AGG unter Belästigung?
  • Was versteht das AGG unter Benachteiligung?
  • Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§6 – 10)
  • Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Pflichten des Arbeitgebers

  • Gefahrenpotential Stellenausschreibung
  • Benachteiligung auf Grund des Geschlechts
ZIELGRUPPE:

Diese Schulung richtet sich an alle fachlich Interessierten, sowie an Fachkräfte der Eingliederungshilfe.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNG:

Einzige Voraussetzungen, für die Teilnahme an unseren Schulungen, ist eine individuelle E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Zugangsdaten und ein internetfähiges Endgerät.

ARTIKELNUMMER: EL-001

UMFANG: Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich 45 Minuten angesetzt werden.

VORSCHAU: Klicken Sie bitte hier, wenn Sie sich eine kurze Vorschau der Schulung ansehen möchten.

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