Da Diskriminierung am Arbeitsplatz leider immer noch häufig vorkommt, hat der Gesetzgeber, zum Schutz von Arbeitnehmer:innen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, welches am 18. August 2006 in Kraft getreten ist.
Erstmalig entstand dadurch ein Gesetz, was die Arbeitnehmer:innen vor einer Diskriminierung aus diversen Gründen schützen soll. In dieser Schulung erfahren Sie, welche Rechte sich für Sie daraus ergeben und was das AGG genau schützt.
Gesetzliche Grundlagen
- AGG § 1 - Ziel des Gesetzes
- Was versteht das AGG unter Benachteiligung?
- Was versteht das AGG unter Belästigung?
- Was versteht das AGG unter Benachteiligung?
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§6 – 10)
- Zulässige unterschiedliche Behandlungen
Pflichten des Arbeitgebers
- Gefahrenpotential Stellenausschreibung
- Benachteiligung auf Grund des Geschlechts
ZIELGRUPPE:
Diese Schulung richtet sich an alle fachlich Interessierten, sowie an Fachkräfte der Eingliederungshilfe.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG:
Einzige Voraussetzungen, für die Teilnahme an unseren Schulungen, ist eine individuelle E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Zugangsdaten und ein internetfähiges Endgerät.